EU-Vorschriften über die Sicherheit

Neue EU-Vorschriften über die Sicherheit an Flughäfen
EINE KURZE ANLEITUNG ZU IHRER HILFE
 
Um Sie vor den neuen Bedrohungen durch flüssige Sprengstoffe zu schützen, hat die Europäische Union (EU) neue Sicherheitsvorschriften beschlossen, die die Menge an Flüssigkeiten beschränken, die Sie durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen können. Diese Vorschriften gelten für alle Passagiere, die von Flughäfen innerhalb der EU abfliegen, unabhängig von deren Zielort.
 
Dies bedeutet, dass Sie und Ihr Handgepäck an den Sicherheitskontrollen neben anderen verbotenen Gegenständen auch nach Flüssigkeiten durchsucht werden müssen. Allerdings beschränken diese neuen Bestimmungen nicht die Menge der Flüssigkeiten, die Sie in den Geschäften nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord eines Flugzeugs einer EU Fluggesellschaft erwerben können.
 
Die neuen Bestimmungen gelten bis auf Weiteres ab Montag, den 6. November 2006 an allen Flughäfen innerhalb der EU, sowie in Norwegen, Island und der Schweiz.
 
 
WAS IST NEU?
 
Beim Packen
 
Es ist nur gestattet, kleine Mengen an Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck mitzunehmen. Diese Flüssigkeiten müssen sich in einzelnen Behältern mit maximalen Inhalt von 100 Millilitern befinden. Diese Behälter müssen in einer durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastiktüte verpackt sein und dürfen die Menge von insgesamt einem Liter pro Passagier nicht übersteigen (siehe Foto).
 
 
Am Flughafen
 
Um dem Sicherheitspersonal die Überprüfung der Flüssigkeiten zu erleichtern, müssen Sie:
 
* alle mitgeführten Flüssigkeiten an der Sichertheitskontrolle zur Prüfung vorweisen;
 
* Ihre Jacke und/oder Mantel ausziehen. Diese werden separat überprüft, während Sie durchsucht werden;
 
* Laptop Computer und andere große elektrischen Gegenstände aus Ihrem Handgepäck nehmen. Diese werden separat überprüft, während Sie durchsucht werden.
 
 
 Flüssigkeiten beinhalten:  
* Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup    
* parfum   
* Gels, einschl. Haar- und Duschgel
* Pasten, einschl. Zahnpasta 
* mascara   
* Cremes, Lotionen und Öle
* sprays
* Inhalt von Druckbehältern, einschl. Rasierschaum, andere Schäume und Deodorants
* Mischungen aus festen und flüssigen Materialien
* jeden anderen Gegenstand ähnlicher Konsistenz


 
WAS ÄNDERT SICH NICHT?
 
Sie können nach wie vor:
 
* Flüssigkeiten in Ihrem aufgegebenen Gepäck mitnehmen – die neuen Bestimmungen betreffen nur Handgepäck;
 

* Arzneimitteloder lebensnotwendige Dinge mitnehmen, die Sie während Ihrer Reise benötigen, Babynahrung eingeschlossen Es besteht die   Möglichkeit. dass Sie nachweisen müssen, dass diese Flüssigkeiten dringend erforderlich sind;

 
* Flüssigkeiten wie Getränke und Parfüm entweder in einem EU Flughafen-Geschäft kaufen, wenn  sich dieses nach der the  Sicherheitskontrolle befindet oder an Bord eines Flugzeuges   einer EU Fluggesellschaft.

* Wenn diese in einer speziellen, versiegelten Tüte verkauft werden, öffnen Sie diese keinesfalls bevor Sie durchsucht werden - ansonsten könnte der Inhalt an der Sicherheitskontrolle konfisziert werden (wenn Sie an einem EU Flughafen umsteigen, öffnen Sie diese Tüte nicht vor der Überprüfung an Ihrem Transferflughafen, oder dem letzten Transferflughafen, wenn Sie mehrfach umsteigen).
 
Bei all diesen Flüssigkeiten handelt es sich um Flüssigkeitsmengen, die zusätzlich zu der oben erwähnten Menge in einem wieder verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden dürfen.
 
Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie bitte Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro bevor Sie die Reise antreten.
Bitte bleiben Sie zuvorkommend und kooperieren Sie mit der Flughafensicherheit und den Mitarbeitern der Fluglinie.
 
 

 

Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission, dem Verband der Europäischen Fluglinien und dem Internationalen Flughafenverband Europa entwickelt.


Haftungsausschluss: Dieses Dokument fast für Sie die wichtigsten Bestandteile der entsprechenden EU Gesetzgebung zur Information zusammen, stellt aber nicht den aktuellen und rechtlich bindenden Text dar.