Passagierrechte

Annullierung und Verspätung von Flügen: Information gemäß der EU-Richtlinie 261/2004

Cyprus Airways ist stets darum bemüht, die Planmäßigkeit ihrer Flüge sicherzustellen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Flug verspätet ist oder annulliert werden muss. Mit dieser Mitteilung informieren wir Sie für diese Fälle über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 261/2004.

Flugannullierung

Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten:

  • im Falle eines nicht durchgeführten Fluges, der von Cyprus Airways zur Durchführung vorgesehen war und in dem mindestens ein Platz reserviert war;
  • für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, und für Flüge, die von einer Fluggesellschaft der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden und die von einem Flughafen in einem Drittland starten und zu einem Flughafen in der EU gehen (es sei denn, Sie haben in diesem Drittland Leistungen oder Entschädigungen und Hilfe erhalten);
  • unter der Bedingung, dass Sie für den betreffenden Flug eine bestätigte Reservierung haben;
  • nur für Passagiere, die zu Preisen reisen, die direkt oder indirekt öffentlich angeboten werden oder für Tickets, die unter einem Vielfliegerprogramm oder einem anderen kommerziellen Programm ausgestellt wurden.

Regelungen für Entschädigung und Hilfe

Wenn Ihr Flug gestrichen wird, bietet Cyprus Airways Ihnen folgende Unterstützung an:

  1. Die Auswahl zwischen:
    1. Erstattung innerhalb von sieben (7) Tagen (in bar, durch elektronische Banküberweisung, Bankanweisung oder Bankscheck oder, wenn Sie durch Ihre Unterschrift zustimmen, Reisegutscheine oder andere Dienstleistungen) des vollen Kaufpreises Ihres Tickets, den Sie bezahlt haben, und zwar für den oder die Teile der Reise, die noch nicht in Anspruch genommen worden sind und für den Teil oder die Teile der Reise, die bereits in Anspruch genommen wurden, aber in Bezug auf Ihre ursprünglichen Reisepläne zwecklos geworden sind, und gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Ausgangspunkt zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder 
    2. eine Umbuchung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Bedingungen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder 
    3. eine Umbuchung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Sitzplätzen.
  2. Außerdem, bietet Cyprus Airways Ihnen folgendes kostenlos an:
    1.  Mahlzeiten und Erfrischungen, die der Länge der Wartezeit angemessen sind
    2.  zwei Telefonate, Telexe, Faxnachrichten oder E-Mails.
  3. Im Falle einer Umbuchung in Verbindung mit Ihrem gestrichenen Flug und wenn die angemessene erwartete Abflugzeit des neuen Fluges mindestens einen Tag nach dem geplanten Abflugdatum des gestrichenen Fluges ist, bietet Cyprus Airways Ihnen zusätzlich Folgendes an:
    1.  Unterbringung in einem Hotel in Fällen, in denen :
      • ein Aufenthalt von einer oder zwei Nächten notwendig wird; oder
      • ein längerer als von Ihnen geplanter Aufenthalt notwendig wird; und
    2. Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder sonstiges).
  4. Es sei denn, dass:
    • Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Streichung informiert worden sind; ode
    • Sie zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor dem geplanten Abflugdatum informiert worden sind und Ihnen eine Umbuchung angeboten wird, wodurch Sie nicht mehr als zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit abfliegen und Ihr Reiseziel weniger als vier Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
    • Sie weniger als sieben Tage vor der geplanten Abflugzeit über die Streichung informiert werden und eine Umbuchung angeboten bekommen, mit der Sie nicht mehr als eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit abfliegen und Ihr Reiseziel weniger als zwei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
    • Cyprus Airways nachweisen kann, dass die Streichung durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden ist, die nicht vermeidbar waren, auch nicht, wenn sämtliche vertretbare Maßnahmen getroffen worden wären.
  5. Sie haben Anspruch auf folgende Entschädigungen:
    1. EUR 250 für alle Flüge von bis zu 1500 Kilometern;
    2. EUR 400 für alle innergemeinschaftlichen Flüge von über 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern;
    3. EUR 600 für alle Flüge, die nicht unter die Punkte (a) oder (b) dieses Abschnitts fallen.

    Wenn Ihnen zum Erreichen Ihres Zielflughafens ein Alternativflug gemäß der Beschreibung in Abschnitt I (b) oder (c) oben angeboten wird und die Ankunftszeit des umgebuchten Fluges die geplante Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges: (a) um nicht mehr als zwei Stunden, in Bezug auf alle Flüge von bis zu 1500 Kilometern; oder (b) um nicht mehr als drei Stunden, in Bezug auf alle innergemeinschaftlichen Flüge von über 1500 Kilometern und alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern; oder (c) um nicht mehr als vier Stunden, in Bezug auf alle Flüge, die nicht unter die Punkten (a) oder (b) dieses Abschnitts fallen, überschreitet, kann Cyprus Airways die oben beschriebene Entschädigung um 50 % kürzen.

    Für obige Zwecke entspricht „Zielflughafen“ dem Zielflughafen, der auf dem Ticket angegeben ist, das am Check-in-Schalter vorgelegt wurde oder im Falle von Direktanschlussflügen dem Zielflughafen des letzten Fluges. Eventuelle Alternativanschlussflüge werden nicht berücksichtigt, wenn die ursprüngliche geplante Ankunftszeit eingehalten wird.

    Die oben beschriebene Unterstützung wird unbeschadet aller Rechte gewährt, die Ihnen gemäß geltendem Recht auf weitere Entschädigungen zustehen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 für Pauschalreisen), , obwohl eine etwaige so gewährte Unterstützung mit einer etwaigen weiteren Entschädigung verrechnet werden kann.

Verspätung

Geltungsbereich

Die folgenden Regelungen gelten:

  • für Flüge, die von einem Flughafen in der EU abfliegen, und für Flüge, die von einer Fluggesellschaft der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden und die von einem Flughafen in einem Drittland starten und zu einem Flughafen in der EU gehen (es sei denn, Sie haben in diesem Drittland Leistungen oder Entschädigungen und Hilfe erhalten);
  • unter der Bedingung, dass Sie für den betreffenden Flug eine bestätigte Reservierung haben und sich wie vorgeschrieben und zu der Zeit, die Ihnen zuvor schriftlich oder auf elektronischem Wege mitgeteilt worden ist, oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden;
  • nur für Passagiere, die zu Preisen reisen, die direkt oder indirekt öffentlich angeboten werden oder für Tickets, die unter einem Vielfliegerprogramm oder einem anderen kommerziellen Programm ausgestellt wurden;
  • wenn Cyprus Airways die befördernde Fluggesellschaft für den Flug ist

Unterstützungsregelung

Ist für Cyprus Airways nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass ein Flug später als geplant starten wird, und zwar:

  1. zwei Stunden oder mehr bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern; oder
  2. drei (3) Stunden oder mehr bei innergemeinschaftlichen Flügen von über 1500 Kilometern oder allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern; oder 
  3. vier (4) Stunden oder mehr bei allen anderen Flügen, die nicht unter die Puntken (a) oder (b) fallen.

bietet Cyprus Airways Ihnen folgendes kostenlos an:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen, die der Länge der Wartezeit angemessen sind
  • zwei Telefonate, Telexe, Faxnachrichten oder E-Mails.

Wenn die aus gutem Grund erwartete Verspätung mindestens einen Tag nach der zuvor genannten Abflugzeit liegt, wird Ihnen zusätzlich zu der oben beschriebenen Unterstützung von Cyprus Airways Folgendes angeboten:

  • Unterbringung in einem Hotel in Fällen, in denen
    • ein Aufenthalt von einer oder zwei Nächten notwendig wird; oder
    • ein längerer als von Ihnen geplanter Aufenthalt notwendig wird; und
  • Transport zwischen Flughafen und Unterkunft (Hotel oder sonstiges).

Wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt und Sie sich entscheiden, nicht den verspäteten Flug zu nehmen, bietet Ihnen Cyprus Airways zusätzlich zu den oben beschriebenen Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten Folgendes an: Erstattung der gesamten Kosten Ihres Tickets innerhalb von sieben Tagen (in bar, per elektronischer Banküberweisung, Bankanweisung oder Bankscheck oder, wenn Sie durch Ihre Unterschrift zustimmen, Reisegutscheine und/oder andere Dienstleistungen), und zwar zum Kaufpreis und für den Teil oder die Teile der Reise, die noch nicht in Anspruch genommen worden sind, und für den Teil oder die Teile der Reise, die zwar in Anspruch genommen wurden, die aber in Bezug auf die ursprünglichen Reisepläne zwecklos geworden sind, und zwar gegebenenfalls zusammen mit einem Rückflug zum ursprünglichen Ausgangspunkt zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Wir bieten Ihnen oben genannte Unterstützung innerhalb der Fristen, die oben in den Abschnitten (a)-(c) bezüglich der jeweiligen Entfernungen festgelegt sind.

Die oben beschriebene Unterstützung wird unbeschadet aller Rechte gewährt, die Ihnen gemäß geltendem Recht auf weitere Entschädigungen zustehen (einschließlich der EU-Richtlinie 90/314 für Pauschalreisen), obwohl eine etwaige so gewährte Unterstützung mit einer etwaigen weiteren Entschädigung verrechnet werden kann.

So beantragen Sie die Ausgleichszahlung

Um einen Antrag auf Entschädigung zu stellen, wenden Sie sich bitte an Cyprus Airways Press & Public Affairs Office (schriftlich):

  • Anschrift: 21, Alkeou Straße, Nikosia 1514, Zypern - Postfach 21903
  • Fax: + 357 22 663398

Der Antrag kann nur von dem betroffenen Fluggast selbst gestellt werden. Der Antragsteller muss seinen Namen und seine Anschrift, die Namen der anderen Fluggäste, für die er den Antrag stellt und ihre Anschrift, die Buchungsreferenz sowie die Details des stornierten Flugs angeben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Cyprus Airways Ihren Antrag auf Ausgleichszahlung nicht am Flughafen bearbeiten kann.

Diese Hinweise sind durch die EG Richtlinie 261/2004 des Europäischen Parlaments und Europäischen Rats vorgeschrieben